Jobrad für Selbstständige  Ihre Vorteile

  • Monatliche Nettoleasingrate kann als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden
  • Leasing ermöglicht die Anschaffung hochwertiger Fahrräder und E-Bikes ohne Investitionen/Anzahlung
  • Die Liquidität wird geschont
  • Finanzierung außerhalb der Bilanz
  • Planbare fixe Betriebsausgaben
  • Innovationen sind schneller verfügbar (z.B. Pedelecs)
  • Hersteller- und Modellunabhängikeit
  • Über die 1 %-Regelung für Fahrräder und E-Bikes ist auch die private Nutzung steuersparend über die Firma möglich

JobRad-Konditionen für Selbständige

Was kann geleast werden?

  • Alle hochwertigen Fahrräder und E-Bikes ab einem Bruttoauftragswert von 1.499,-€ (kummulierbar)
  • Laufzeit und Restwert?
  • 36 Monate, 17 % Restwert
  • Versicherung
  • Leasingobjekt muss gegen sog. Untergang (Diebstahl und Vandalismus) versichert sein
  • Wer kann leasen?
  • Gewerbetreibende aller Art
  • Freiberufler (Anwälte, Ärzte, Architekten, etc.) Selbstständige
  • Unternehmen, Kommunen und Organisationen

   JobRad für Arbeitnehmer Ihr individuelles Wunschrad über den Arbeitgeber

Mit dem Dienstfahrrad-Konzept JobRad haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschrad über Ihren Arbeitgeber zu beziehen und damit kostengünstig und clever mobil zu sein - auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit.  
Sie zahlen Ihr Wunschrad ganz bequem über Ihre monatliche Gehalts-abrechnung als  sog. Gehaltsumwandlung  und sparen dabei gleichzeitig bares Geld - inklusive steuerlicher Vorteile. Dank einer neuenSteuerregelung  gilt das Dienstwagenprivileg, die 1 %-Regel, nun in ähnlicher Weise auch für Fahrräder und E-Bikes. Natürlich kann der Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss beteiligen oder die Raten für das JobRad sogar ganz übernehmen.