Jobrad für Selbstständige Ihre Vorteile
- Monatliche Nettoleasingrate kann als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden
- Leasing ermöglicht die Anschaffung hochwertiger Fahrräder und E-Bikes ohne Investitionen/Anzahlung
- Die Liquidität wird geschont
- Finanzierung außerhalb der Bilanz
- Planbare fixe Betriebsausgaben
- Innovationen sind schneller verfügbar (z.B. Pedelecs)
- Hersteller- und Modellunabhängikeit
- Über die 1 %-Regelung für Fahrräder und E-Bikes ist auch die private Nutzung steuersparend über die Firma möglich
JobRad-Konditionen für Selbständige
Was kann geleast werden?
- Alle hochwertigen Fahrräder und E-Bikes ab einem Bruttoauftragswert von 1.499,-€ (kummulierbar)
- Laufzeit und Restwert?
- 36 Monate, 17 % Restwert
- Versicherung
- Leasingobjekt muss gegen sog. Untergang (Diebstahl und Vandalismus) versichert sein
- Wer kann leasen?
- Gewerbetreibende aller Art
- Freiberufler (Anwälte, Ärzte, Architekten, etc.) Selbstständige
- Unternehmen, Kommunen und Organisationen
JobRad für Arbeitnehmer Ihr individuelles Wunschrad über den Arbeitgeber
Mit dem Dienstfahrrad-Konzept JobRad haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschrad über Ihren Arbeitgeber zu beziehen und damit kostengünstig und clever mobil zu sein - auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit.
Sie zahlen Ihr Wunschrad ganz bequem über Ihre monatliche Gehalts-abrechnung als sog. Gehaltsumwandlung und sparen dabei gleichzeitig bares Geld - inklusive steuerlicher Vorteile. Dank einer neuenSteuerregelung gilt das Dienstwagenprivileg, die 1 %-Regel, nun in ähnlicher Weise auch für Fahrräder und E-Bikes. Natürlich kann der Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss beteiligen oder die Raten für das JobRad sogar ganz übernehmen.